2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin." 4.2. Mit Verfügung vom 20. September 2019 stellte der Vizepräsident der Gesuchstellerin die Gesuchsantwort vom 19. September 2019 inkl. Beilagen mit dem Hinweis, eine Stellungnahme ihrerseits sei freiwillig und hätte innert 10 Tagen zu erfolgen, zu. 4.3. Die Gesuchstellerin reichte innert Frist keine Stellungnahme ein. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: