" Das Grundbuchamt Z. sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde Z., Grundbuch-/ Grundblatt-Nr. 123 Kataster Nr. 321, zugunsten von der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 38890.65 nebst 5 % Zins seit 12.06.2019 vorläufig als Vormerkung einzutragen. Die Anweisung sei superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzueilen.