Der Gesuchsteller verlangt zudem einen Mehrwertsteuerzuschlag. Dieser ist zuzusprechen, da er gemäss UID-Register16 über keine Mehrwertsteuernummer verfügt und folglich nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.17 5.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten.