Einzig beim Verzugszins musste das Gesuch teilweise abgewiesen werden. Mangels Bestreitung des Tatsachenvortrags ändert sich an dieser Würdigung nichts. Die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grdst.-Nr. XX. GB B. (E-GRID: CH ___