Da der Gesuchsteller selbst nur Kleintransporte durchführe, sei für die Ausführung der Transportarbeiten die H. AG beigezogen worden (Gesuch Rz. 14; GB 8 f.). Der Gesuchsteller habe Akontorechnungen gestellt. Die L. GmbH habe allerdings erst Fr. 50'000.00 bezahlt. Ausstehend seien noch Fr. 20'000.00. Am 16. Juli 2017 habe der Gesuchsteller der B. GmbH die bereits gestellte Rechnung für die zahlreichen Zusatzarbeiten ohne Transportkosten in Höhe von Fr. 63'228.00 nochmals per Einschreiben zukommen lassen. Weiter habe der Gesuchsteller der B. GmbH eine Rechnung in Höhe von Fr. 119'420.30 für die Transportkosten der H. AG zukommen lassen.