3. Pfandsumme 3.1. Parteibehauptungen Der Gesuchsteller behauptet, er habe am 20. Februar 2019 mit der L. GmbH einen Werkvertrag abgeschlossen, wobei im Nachhinein deren Rolle nicht mehr klar sei. Verschiedene Abmachungen habe es sodann mit der B. GmbH gegeben (Gesuch Rz. 11 f.; GB 5). Der Werkvertrag habe den Abbruch des auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin stehenden