2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Der Gesuchsteller hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 13. September 2019 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'000.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 28. August 2019 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 13. September 2019.