" 1. Das Grundbuchamt Baden sei gerichtlich anzuweisen, zulasten des im Alleineigentum der Gesuchsgegnerin stehenden Grundstücks Nr. XX in der Gemeinde B. (_____________), zugunsten des Gesuchstellers ein Bauhandwerkerpfandrecht gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB für die Pfandsumme von Fr. 209'812.60 nebst 5% Zins seit dem 17. Juli 2019 vorläufig als Vormerkung im Grundbuch einzutragen.