2.2. Das Grundbuchamt Wohlen ist daher anzuweisen, das gemäss Verfügung vom 20. Dezember 2018 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grdst.- Nr. XXX GB Staufen der Gesuchsgegnerin, (E-GRID: ______), für eine Pfandsumme von Fr. 466'269.63 zuzüglich Zins von je 5 % ab dem 29. Juli 2017 auf CHF 100'792.60, ab dem 1. August 2017 auf CHF 27'368.95 und ab dem seit 14. September 2018 auf CHF 227'571.55 seit 20. Dezember 2018 eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zu löschen. 2.3. Die mit Entscheid vom 11. März 2019 auferlegten Prozesskosten sind neu zu verteilen. Dabei gilt die Gesuchstellerin als vollumfänglich unterliegend.