5. Am 4. September 2019 reichte die Gesuchstellerin eine Stellungnahme ein. Rechtsbegehren bzw. konkrete Anträge stellte sie darin nicht. Sie behauptete jedoch, es sei unklar, auf welcher gesetzlicher Grundlage die nachträgliche Abänderung des Kostendispositivs eines im Summarverfahren ergangenen, rechtskräftigen Entscheids erfolgen soll. Falls Dispositiv-Ziff.