auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursacht haben. Tatbestandselemente der Verantwortlichkeitsklage sind a) der Schaden, b) die Pflichtverletzung, c) die Kausalität und d) das Verschulden.20