" 1. Es sei der Gesuchsgegner zur Bezahlung von CHF 23'397.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Januar 2013 an die Gesuchstellerin zu verurteilen. 2. Es sei der Gesuchsgegner zur Bezahlung von CHF 31'350.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Januar 2014 an die Gesuchstellerin zu verurteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsgegners."