4. Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 konfrontierte die vom Konkursamt Aargau als Hilfsperson eingesetzte T. AG den Gesuchsgegner mit Verantwortlichkeitsansprüchen in Höhe von insgesamt Fr. 764'886.35 (GB 4). Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme, in welcher der Gesuchsgegner lediglich erklärte, kein Geld für auch nur eine vergleichsweisen Betrag zur Tilgung der Verantwortlichkeitsansprüche zur Verfügung zu haben, meldete sich der Gesuchsgegner nicht mehr bei der T. AG. 5. Mit Gesuch im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) vom 30. Juli 2019 (Postaufgabe: 30. Juli 2019) stellte die Gesuchstellerin folgende Rechtsbegehren: