3. Mit Strafurteil vom 29. März 2019 erklärte das Bezirksgerichts Laufenburg den Gesuchsgegner der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung, teilweise begangen in Mittäterschaft sowie der mehrfachen Falschbeurkundung in Mittäterschaft für schuldig (GB 3 S. 239 Ziff. 1.2). Gegen dieses Urteil hat der Gesuchsgegner kein Rechtsmittel eingereicht.