die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück Nr. XXX GB Spreitenbach in Höhe von Fr. 234'699.95 zusätzlich Verzugszins von je 5 % auf Fr. 100'000.00 ab dem 13. Juli 2019 und auf Fr. 134'699.95 ab dem 10. August 2019 erfüllt und ist die mit Verfügung des Vizepräsidenten vom 29. Juli 2019 superprovisorisch angeordnete vorläufige Vormerkung der Bauhandwerkerpfandrechte in diesem Umfang vorsorglich zu bestätigen.