6.3. Mit Eingabe vom 14. August 2019 (Posteingang: 15. August 2019) zeigte Rechtsanwalt Rolf Müller an, er vertrete die Gesuchsgegnerin. Daraufhin wurde dem Vertreter der Gesuchsgegnerin die Verfügung vom 14. August 2019 mit Verfügung vom 15. August 2019 zugestellt. Die Kopie der Verfügung vom 14. August 2019 wurde dem Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin ebenfalls mit Verfügung vom 15. August 2019 zugestellt. 7. Die Gesuchsgegnerin hat auch innert der Nachfrist keine Gesuchsantwort eingereicht. -4- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: