2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 13. August 2019 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'000.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 26. Juli 2019 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 13. August 2019.