" 1. Das Grundbuchamt Baden sei im Sinne von Art. 961 ZGB ohne Anhörung der Gegenpartei – sofort telefonisch und mit unverzüglicher Nachreichung der schriftlichen Anmeldung – einstweilen anzuweisen, zugunsten der Gesuchstellerin und zulasten des Grundstücks der Gesuchsgegnerin ein Pfandrecht vorläufig einzutragen auf die Liegenschaft Spreitenbach / XXX _______ für eine Pfandsumme von CHF 234'699.95 nebst Zins zu 5 % auf CHF 100'000.- seit 13. Juli 2019 sowie auf CHF 134'699.95 ab 10. August 2019.