1. In Gutheissung des Gesuchs vom 8. November 2018 wird die Gesuchsgegnerin verpflichtet, die von ihr gemieteten Laden-, Gewerbe- und Lagerräumlichkeiten, EG sowie 1. und 2. UG, in der Liegenschaft B.strasse, XYZ, unverzüglich ordnungsgemäss zu räumen und gereinigt zu verlassen und der Gesuchstellerin zurückzugeben. 2. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Räumung gemäss Dispo- sitiv-Ziff. 1 nach Eintritt der Rechtskraft auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin zu vollstrecken.