4.3. Würdigung Der Behauptung der Gesuchsgegnerin, die Kündigung der Gesuchstellerin sei aufgrund fehlender Zeichnungsberechtigungen von D.G. und O.N. nichtig, hat das Bundesgericht in seinem Entscheid 4A_25/2019 vom 15. April 2019 E. 4.3 als rechtsmissbräuchlich beurteilt. Aufgrund der Bindungswirkung dieses Rückweisungsurteils (vgl. oben E. 1) ist darauf nicht mehr einzugehen.