Gemäss Track & Trace der Post sei die Kündigungsandrohung an den Absender zurückgesandt worden. Die Miete August 2018 sei in Unkenntnis der Kündigungsandrohung am 25. September 2018 bezahlt worden. Zudem sei die Kündigung vom 26. September 2018 auch nichtig, da sie offensichtlich von D.G. und O.N. unterzeichnet worden sei, die gemäss Handelsregisterauszug (Gesuchsantwortbeilage 1) beide nicht für die L. AG zeichnungsberechtigt seien.