es am 23. August 2018 als zugestellt (GB 7). Die 30-tägige Zahlungsfrist habe somit am darauffolgenden Tag, dem 24. August 2018, zu laufen begonnen und habe folglich am 22. September 2018 geendet. Die Kündigung des Mietverhältnisses sei am 26. September 2018 (GB 8) und somit nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist versandt worden. Die Kündigung sei der Gesuchsgegnerin am 27. September 2018 von der Post zugestellt worden (GB 9). Damit sei die 30-tägige Frist gemäss Art.