4. Ausweisungsanspruch der Gesuchstellerin (Rechtsbegehren Ziff. 1) 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, mit Schreiben vom 14. August 2018 (GB 6) sei die Gesuchsgegnerin hinsichtlich des ausstehenden Mietzinses i.S.v. Art. 257d OR abgemahnt worden. Auch die Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen sei eingehalten worden.