1. Bindung an das Rückweisungsurteil des Bundesgerichts Eine Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung durch ein Rechtsmittelurteil des Bundesgerichts bewirkt, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in der er sich vor Ausfällung des angefochtenen Entscheids befunden hat. Das Verfahren vor dem Handelsgericht ist somit – im Umfang des teilweise gutheissenden Bundesgerichtsurteils – (noch) nicht zum Abschluss gekommen. In diesem Rahmen ist die Streitsache vom Handelsgericht nochmals zu beurteilen.1