3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -4- 8. Mit Urteil vom 15. April 2019 hob das Bundesgericht in Gutheissung der Beschwerde den Entscheid des Handelsgerichts vom 17. Dezember 2018 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Handelsgericht zurück (BGer 4A_25/2019). Der Vizepräsident zieht in Erwägung: