14. Dezember 2024 in Schuldnerverzug und hat seit diesem Datum Verzugszinsen von 5 % p.a. zu bezahlen. Bezüglich der Verzugszinsen ist die Klage daher teilweise gutzuheissen. 4. Beseitigung des Rechtsvorschlags Die Klägerin beantragt in ihrem Rechtsbegehren Ziff. 2 die Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes QR._____ (Zahlungsbefehl vom 21. Januar 2025; KB 7) im Umfang von Fr. 37'400.00 zzgl. Zins zu 5 % p.a. seit dem 13. Dezember 2024.