Erfüllt also die Käuferschaft ihre vorvertragliche Pflicht, rechtzeitig eine Finanzierung sicherzustellen – und damit einen Grundstückkaufvertrag abschliessen zu können – nicht, so verfällt die Rückerstattung der Reservationsgebühr. Damit dient die Reservationsgebühr direkt der richtigen Erfüllung der Hauptschuld (Abschluss eines Grundstückkaufvertrags) und stellt eine klassische Konventionalstrafe dar.