Sollte die Finanzierung für diese Liegenschaft widererwarten bis zum besagten Zeitpunkt nicht sichergestellt werden können, wird vereinbart, dass die Käuferschaft (Kundschaft) dieser Vereinbarung auf die gesamte Rückerstattung der Reservationsgebühr, ohne Abzug (Betrag siehe oben) zu Gunsten [der Beklagten] verzichtet. Bedeutet diesfalls, dass [die Beklagte] aus der Pflicht entlassen ist, die komplette Reservationsgebühr zurück zu überweisen."