b) "[…] Ausserdem wird vereinbart, dass die Käuferschaft für die Finanzierung ein Zeitfenster bis zum 1. April 2024 erhält, um diese zu klären. Sollte die Finanzierung für diese Liegenschaft widererwarten bis zum besagten Zeitpunkt nicht sichergestellt werden können, wird vereinbart, dass die Käuferschaft (Kundschaft) dieser Vereinbarung auf die gesamte Rückerstattung der Reservationsgebühr, ohne Abzug (Betrag siehe oben) zu Gunsten [der Beklagten] verzichtet.