sine causa), aus einem nicht verwirklichten Grund (condictio ob causam futuram) oder aus einem nachträglich weggefallenen Grund (condictio ob causam finitam) erfolgt.34 Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung führen die hinsichtlich nichtiger Grundstückkaufverträge erbrachten Geldleistungen zur Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht.35 Es liegt ein Fall der Zuwendung ohne jeden gültigen Grund vor.36