Vermutlich habe dahinter die Absicht bestanden, die Bankfinanzierung auf Basis eines Werts von Fr. 1.8 Mio. zu erwirken (Antwort Rz. 26; AB 7). Die Idee sei gewesen, die Differenz von Fr. 250'000.00 durch eine weitere Anzahlung in der Höhe von Fr. 250'000.00 vor Verurkundung zu "erklären" (Antwort Rz. 27; AB 8). Vom tatsächlich vereinbarten Kaufpreis in der Höhe von Fr. 1.55 Mio. habe der beauftragte Notar nichts gewusst, sodass dieser von der Käuferschaft falsch instruiert worden sei (Antwort Rz. 28). Da die Beklagte mit der Käuferschaft nichts mehr habe zu tun haben wollen, habe sie sich vom zweiten Reservationsvertrag gelöst und die Fr. 33'000.00 zurückerstattet.