Der erste Reservationsvertrag beinhalte den Kaufpreis von Fr. 1.55 Mio. für das umstrittene Grundstück (KB 3) und sei damit als Vorvertrag i.S.v. Art. 216 Abs. 2 OR zu qualifizieren (Klage Rz. 26; Replik Rz. 5). Weil der erste Reservationsvertrag (KB 3) jedoch nicht öffentlich beurkundet, 1 OK ZPO-SCHNEUWLY, 17.06.2025, Art. 6 N. 24 m.w.N. -7-