2. Klägerische Forderung 2.1. Parteibehauptungen 2.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, die von ihr der Beklagten gestützt auf den ersten Reservationsvertrag (KB 3) bezahlten Fr. 40'000.00 stellten eine Reservationsgebühr bzw. Konventionalstrafe dar (Klage Rz. 15 und 34 ff.). Es habe sich nicht um eine Abgeltung an die Beklagte als Maklerin für die Gewährung einer zweimonatigen Exklusivität gehandelt. Es gäbe keine einzige diesbezügliche Kommunikation zwischen den Parteien (Replik Rz.