12. 12.1. Mit Verfügung vom 30. November 2025 überwies der Präsident das Verfahren an das Handelsgericht, teilte die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit, lud zur Hauptverhandlung vor und setzte den Parteien Frist bis 5. Januar 2026, um allfällige Noven schriftlich vorzubringen. 12.2. Mit Eingaben vom 5. Januar 2026 reichten sowohl die Klägerin als auch die Beklagte je eine Noveneingabe ein.