3.6. Mit Zahlungsbefehl vom 21. Januar 2025 in der Betreibung-Nr. 139043 des Regionalen Betreibungsamts QR. liess die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 40'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit 13. Dezember 2024 betreiben. Die Beklagte erhob am 27. Januar 2025 Rechtsvorschlag (KB 7). 4. Mit Klage vom 13. März 2025 (Postaufgabe: 13. März 2025) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 37'400.00 zzgl. Zins von 5 % seit 13. Dezember 2024 zu bezahlen.