Reservationsvertrag). Am 29. August 2024 bezahlte die Klägerin – auf Rechnung der letzten Endes als Käuferin auftretenden J._____ AG – der Beklagten unter dem Titel "Reservationsgebühr" Fr. 45'000.00 (AB 10 f.). Die J._____ AG erstattete der Klägerin die Fr. 45'000.00 zurück (Replik Rz. 22 und 67). Der Grundstückkaufvertrag zwischen der J._____ AG und der Verkäuferin wurde am 18. Oktober 2024 öffentlich beurkundet (AB 11). 3.5. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 forderte die Klägerin von der Beklagten die Fr. 40'000.00 zurück und setzte ihr hierfür eine Zahlungsfrist bis zum 13. Dezember 2024 (KB 6), welche unbenutzt ablief.