3.3. 3.3.1. Am 21. / 22. Mai 2024 schlossen G._____, H._____ (Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin), F. und I._____ (Baukonsortium AFBS) mit der Beklagten einen ebenfalls als "Kaufzusage / Reservation" betitelten Reservationsvertrag ab (AB 6; zweiter Reservationsvertrag). Unter dem Zahlungsvermerk "2. Reservations Zahlung" bezahlte F. der Beklagten am 23. Mai 2024 die wie folgt vereinbarte "Reservationsgebühr" von Fr. 33'000.00: "a) CHF 40'000.00 (bez. am 9.2.24) / b) CHF 33'0000.00" (AB 6; DB 4). Der Grundstückkaufvertrag kam im Anschluss nicht zustande.