3.2. Am 6. Februar 2024 schlossen die Parteien einen als "Kaufzusage / Reservation" betitelten Reservationsvertrag ab (KB 3; erster Reservationsvertrag). Unter dem Zahlungsvermerk "Reservationsgebühr" bezahlte die Klägerin der Beklagten am 9. Februar 2024, wie vereinbart, Fr. 40'000.00 (KB 3 und 5; Duplikbeilage [DB] 4). Der Grundstückkaufvertrag kam im Anschluss nicht zustande. Über die Rückzahlung der geleisteten "Reservationsgebühr" in der Höhe von Fr. 40'000.00 sind sich die Parteien uneinig.