4.2. Die Klägerin hat der Beklagten die ihr für das Verfahren HSU.2024.34 zugesprochene Parteientschädigung in Höhe von Fr. 8'250.00 zurückzuerstatten. - 25 - Zustellung an: − die Klägerin (Vertreter; zweifach) − die Beklagte − die prozessführende beklagtische Streitberufene (Vertreter; zweifach) − das Grundbuchamt U._____ (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)