839 Abs. 2 ZGB. Die Voraussetzungen der Vormerkungen der definitiven Eintragungen der Bauhandwerkerpfandrechte sind folglich nicht erfüllt und die Klage ist abzuweisen. Das Grundbuchamt U._____ ist anzuweisen, die beiden Vormerkungen auf den streitgegenständlichen Grundstücken der Beklagten zu löschen. 7. Prozesskosten Abschliessend sind die Prozesskosten zu verlegen.