Die letzten, für den Fristenlauf von Art. 839 Abs. 2 ZGB relevanten Arbeiten haben somit im November 2023 stattgefunden. Die Vormerkungen der beiden am 12. August 2024 vorläufig eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechte erfolgten damit mehr als vier Monate nach Arbeitsvollendung und somit verspätet. - 22 -