Vorliegend war die Befreiung der zu sanierenden Häuser von Asbest geschuldet. Für die Vollendung des "Werks" ist es daher von Relevanz, dass sämtliches asbesthaltiges Material aus den Häusern entfernt wird. Dies geschah nachweislich im November 2023. Die Entsorgung der entfernten Asbestmaterialien, insbesondere von einem solch geringfügigen Teil, ist dabei lediglich eine Nebenarbeit, welche nicht der Vollendung des Werks dient. Überdies handelt es sich bei der Entsorgung von Materialien auch nicht um eine objektspezifische Arbeit.