Grundsätzlich lösen Arbeiten an verschiedenen Bauwerken, wie hier an den einzelnen Häusern der drei Etappen, eigene Fristen aus, es sei denn, es liegt eine funktionelle Einheit vor und die Arbeiten finden zeitnah statt. Auch wenn es vorliegend Indizien dafür gibt, dass es sich bei den Sanierungsarbeiten der einzelnen Etappen um eine funktionelle Einheit handeln könnte – bspw. dass sämtliche Bauarbeiten in einem Werkvertrag (Subunternehmervertrag [KB 18]) vereinbart wurden –, kann diese Frage offengelassen werden: