5.2.2. Abschliessende Teilleistung Hat ein Unternehmer verschiedene Bauarbeiten für mehrere Bauwerke auf verschiedenen Grundstücken geleistet, ist zu prüfen, ob der Unternehmer eine einzige oder mehrere Viermonatsfristen zu beachten hat.45 Es ist dabei grundsätzlich nicht entscheidend, ob aufgrund eines einzigen oder von mehreren Werkverträgen gearbeitet wird, ob ein oder mehrere Unternehmer beauftragt sind und ob die Leistungen auf einem oder mehreren Grundstücken erbracht werden.46