Die Arbeitsleistungen der D._____ AG in Liquidation würden zudem getrennte Bauleistungen im Sinne der Rechtsprechung darstellen (Antwort Rz. 79; Duplik Rz. 51 und 95). Dem Terminprogramm gemäss Subunternehmervertrag (AB 2) könne entnommen werden, dass die Arbeiten für die Etappen nicht gleichzeitig ausgeführt worden seien. Die Schadstoffsanierung der Etappe 1 habe am 14. April 2023 gestartet und am 1. Mai 2023 geendet. Die Schadstoffsanierung der Etappe 2 habe am 11. Oktober 2023 gestartet und am 26. Oktober 2023 geendet. Die Arbeiten der Etappe 3 sollten dann am 10. Juli 2024 starten und am 25. Juli 2024 enden (Duplik Rz. 52).