Auch in den Tagesprogrammen sei keine Differenzierung zwischen den Immobilien bzw. den Etappen vorgenommen worden, sondern die Arbeiten seien für sämtliche Immobilien der Etappen 1 und 2 parallel erfolgt (Klage Rz. 47; KB 32). Die Etappe 1 habe sowohl die Parzelle aaa als auch die Parzelle bbb und somit unterschiedliche Grundstücke betroffen, wobei in der Etappe 2 dann die übrigen Liegenschaften auf der Parzelle aaa saniert worden seien (Replik Rz. 31). Die Sanierungsarbeiten der Etappe 3 hätten am 15. April 2024 noch bevorgestanden, weshalb die Sanierungsarbeiten sowieso nicht abgeschlossen gewesen seien (Replik Rz. 31, 35, 38, 42 f., 45 f., 48, 50, 54, 68 f., 106 und 113).