Am 15. April 2024 sei auch der Begleitschein für den Verkehr mit Abfällen in der Schweiz ausgestellt worden und der Versand bzw. die Anlieferung der Sanierungsabfälle der Etappen 1 und 2 hätten stattgefunden. Die viermonatige Eintragungsfrist sei damit mit der superprovisorischen Verfügung am 12. August 2024 gewahrt worden (Klage Rz. 32 und 44 f.; Replik Rz. 43 ff., 52, 54, 102 und 107; KB 28 und 30). Die Sanierung der Wohnüberbauung H._____ in S._____ sei parallel an sämtlichen Wohnblöcken der ersten und zweiten Etappe erfolgt, die - 16 -