Inklusive 7.7 % Mehrwertsteuer würden sich die von ihr erbrachten Leistungen auf der Parzelle Nr. bbb auf Fr. 195'906.30 und auf der Parzelle Nr. aaa auf Fr. 596'981.10, insgesamt Fr. 792'887.40, beziffern (Klage Rz. 41 und 60). 4.2.1.2. Streitberufene Die Streitberufene bringt vor, die Klägerin weise nicht rechtsgenüglich nach, je Arbeiten am Projekt H._____ in S._____ ausgeführt zu haben. Es sei unklar, wer wann welche Arbeiten erbracht haben soll und wie lange diese gedauert hätten (Antwort Rz. 20 und 60, Duplik Rz. 39).