4.1.1.2. Streitberufene Die Streitberufene hält fest, in der angeblichen Schuldanerkennung vom 11. März 2024 hätten die Parteien zwar festgestellt, dass die Klägerin für die D._____ AG in Liquidation Arbeiten ausgeführt habe – was, wo und wann bliebe allerdings unklar (Duplik Rz. 27). Für die Streitberufene und den Umfang der behaupteten pfandberechtigten Forderung sei es jedoch ohnehin irrelevant, dass die D._____ AG in Liquidation die Forderung der Klägerin akzeptiert habe (Duplik Rz. 93).