10.4. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2025 reichte die prozessführende beklagtische Streitberufene ein zusätzliches Schreiben ein, in welche sie und ausführte, -6- dass unter die beantragte Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin auch die Kosten aus dem Vorverfahren HSU.2024.34 zu zählen seien. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).